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Rechtliches

Impressumspflicht: Wichtige Angaben auf einen Blick

Orientierung zu typischen Anbieterangaben nach § 5 DDG, häufigen Fehlern und wichtigen Sonderfällen.

22. März 2025·TrustScout

Impressumspflicht in Deutschland

Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste gelten die Informationspflichten aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Welche Angaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt unter anderem von Rechtsform, Registereintragung, Tätigkeit und vorhandenen Steuerkennzeichen ab.

Pflichtangaben für Einzelunternehmer und Freiberufler

  • Vollständiger Name (kein Pseudonym)
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse (telefonische Erreichbarkeit empfohlen)
  • Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (wenn vorhanden)

Pflichtangaben für Unternehmen (GmbH, UG, AG)

  • Name des Unternehmens inkl. Rechtsform
  • Anschrift des Sitzes
  • Vertretungsberechtigte Personen
  • Registergericht und Handelsregisternummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Das Impressum muss leicht erreichbar sein

Das Impressum muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Es muss als "Impressum" bezeichnet und für Suchmaschinen crawlbar sein – kein JavaScript-only, kein Image-Text.

Häufige Impressum-Fehler

  • Nur Postfach angegeben: Eine Straßenadresse ist Pflicht.
  • E-Mail als Grafik: Die E-Mail muss als Text vorhanden sein.
  • Fehlendes Impressum bei Social Media: Auch Facebook und Instagram erfordern Impressumsangaben.

Impressum-Prüfung durch TrustScout

TrustScout erkennt die Auffindbarkeit und typische Impressumsmerkmale. Eine automatisierte Prüfung kann weder die Richtigkeit einzelner Angaben noch die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bestätigen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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